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In einer komplexer werdenden Welt, die sich immer schneller verändert, wird das lebenslange Lernen für die Menschen nahezu notwendig. Eine Berufsausbildung nach dem Abschluss der Schule reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, um ein komplettes Arbeitsleben erwerbstätig zu bleiben. Die Anforderungen der Unternehmen an die Arbeitnehmer steigen und erfordern berufliche Weiterbildungen auch nach abgeschlossener Lehre und nach einem abgeschlossenen Studium. Zeitlich vereinbaren lassen sich die beruflichen Weiterbildungen oftmals nur mit einem Fernstudium in Teilzeit.
Im Folgenden soll darüber diskutiert werden, welche Vor- und Nachteile ein Fernstudium hat, wenn es in Vollzeit oder in Teilzeit ausgeführt wird. Insbesondere wird dabei der notwendige Zeitaufwand diskutiert. Für berufstätige Menschen stellt sich weiterhin die Frage, wann sie bei einer beruflichen Fortbildung den Arbeitgeber über ein Fernstudium in Teilzeit informieren müssen. Des Weiteren werden Informationen für die Situation zusammengetragen, wenn Fernstudenten nebenberuflich in Teilzeit studieren und gleichzeitig das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz 4 beziehen.
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Vorteile des Fernstudiums in Teilzeit
Der große Vorteil eines Fernstudiums an sich ist es, dass dadurch eine Weiterbildung beziehungsweise Ausbildung ermöglicht wird, die größtenteils zu Hause erfolgen kann. Somit hat der Fernstudent die Freiheit, seine Zeit für das Studium selbst zu planen und einzuteilen. Entsprechend gut eignet sich das Fernstudium für berufstätige Menschen, die ihr Fernstudium in die Abendzeiten, in die Wochenenden und in die Urlaubstage legen können. Dieser Vorteil wird noch einmal verstärkt, wenn das Fernstudium zudem in Teilzeit ausgeführt werden kann.
Sehr oft ist die Doppelbelastung eines Fernstudiums in Vollzeit und die Ausführung des Berufs für den Menschen zu hoch. Der Fernstudent muss also entweder die Berufstätigkeit einschränken oder aber die Studienleistung verringern. Mit dem Fernstudium in Teilzeit kann er letzteres durchführen, ohne dass dieser Schritt negative Auswirkungen auf die Noten hat.
Für einige Fernstudenten gäbe es auch gar keine Alternative zum Teilzeitstudium. Dies ist der Fall, wenn nicht nur ein ausfüllender Beruf viel Energie abverlangt, sondern auch eine Familie versorgt werden muss. Weniger Gehalt durch weniger Arbeitszeit ist da schon finanziell nicht möglich, zudem muss ein Teil der freien Zeit auch für die Familie genutzt werden. Gerade für Fernstudenten mit Familie und Beruf hat das Fernstudium in Teilzeit die größten Vorteile.
Nachteile des Fernstudiums in Teilzeit
Wo es Vorteile gibt, gibt es in der Regel auch immer einige Nachteile. Auch beim Fernstudium in Teilzeit gibt es nicht nur Vorteile. Ein beträchtlicher Nachteil ist hierbei die Tatsache, dass das Studium sich dadurch verlängert. Die Länge verdoppelt sich oftmals sogar. Diese lange Studienzeit bringt weitere Nachteile mit sich. Beispielsweise ist es schwieriger dann andere Fernstudenten zum gemeinsamen Lernen zu finden, da diese eventuell viel zügiger studieren und ein immer wieder neuer Kontaktaufbau zu fremden Fernstudenten schwierig ist.
Des Weiteren nagt die lange Zeit bei einigen Fernstudenten auch an der Motivation. Wenn jedes Semester nur kleine Fortschritte gemacht werden, dann steigt auch das Risiko, dass die Lust am Studieren vergeht. Schlussendlich ist die Doppelbelastung aus Beruf und Fernstudium auch noch länger existent, was sich wiederum zusätzlich negativ auf die Motivation auswirkt.
Auch finanziell müssen Teilzeitstudenten gewisse Nachteile in Kauf nehmen. Beispielsweise muss für einen günstigen Studententarif in der Krankenkasse ein hauptberufliches Studium in Vollzeit absolviert werden. Ebenso wie bei der BAföG-Förderung steht dieser Tarif nicht zur Verfügung, wenn das Fernstudium in Teilzeit absolviert wird. Bei einigen Bildungsanbietern kann es zudem sein, dass sich die längere Studiendauer auch in den Gebühren niederschlägt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein zeitraumbezogener Studentenbeitrag verlangt wird. In diesem Fall müssen Fernstudenten für das Teilzeitstudium zudem noch direkt mehr bezahlen, als ihre Kommilitonen im Vollzeitstudium.
Die Vorteile und die Nachteile des Fernstudiums in Teilzeit muss ein jeder potenzielle Fernstudent für sich selbst abklären. Für verschiedene Personen treffen hier auch verschiedene Vor- und Nachteile zu, ein pauschaler Ratschlag für oder gegen das Teilzeitfernstudium kann im Endeffekt nicht abgegeben werden.
Welcher Zeitaufwand besteht im Teilzeitstudium?
Die Frage nach dem Zeitaufwand für ein Teilzeitstudium ist nicht leicht zu beantworten. Wer ein Fernstudium in Vollzeit absolviert, der muss auch damit rechnen, dass eine komplette Arbeitswoche pro Woche investiert werden muss. Dies entspricht ungefähr 40 Stunden pro Woche. Schon bei dieser Zeitangabe gibt es das Problem, dass es Studenten gibt, die mehr oder weniger Zeit benötigen. Zudem spielt es noch eine Rolle, welches Leistungsniveau der Student von sich selbst erwartet. Fernstudenten mit einem Anspruch unter den besten 10% zu gehören, müssen teilweise auch bis zu 60 Stunden und mehr pro Woche investieren.
Diese groben Zeitangaben können auch auf das Teilzeitstudium heruntergebrochen werden. Der durchschnittliche Student kann nun bei einem Teilzeitstudium mit 50% Teilzeit davon ausgehen, dass er etwa 20 Stunden pro Woche investieren muss. Will er dabei aber zu den besten 10% gehören, kann sich die Bearbeitungszeit auch auf 30 Stunden und mehr erhöhen. Der tatsächliche Zeitaufwand hängt dann noch von vielen weiteren Faktoren ab, beispielsweise wie gut einem das derzeitige Thema gerade liegt und wie gut die Lernmethoden geschult sind, über die der Fernstudent verfügt.
Es gibt aber nicht nur das Teilzeitstudium mit einer 50% Teilzeit. Je nach Bildungsanbieter existieren viele Modelle für ein Teilzeitstudium, beispielsweise eine Auswahl nach Modulen. Die Studieninhalte werden in Module verpackt und für ein Vollzeitstudium eine gewisse Anzahl an Modulen vorgegeben. Durch die Menge der ausgewählten Module wählt der Teilzeitstudent nun seinen Beschäftigungsgrad für ein Semester aus. Dieser kann im nächsten Semester schon wieder erhöht oder verringert werden. Jedes Modul besitzt auch eine Angabe darüber, welcher Zeitaufwand durchschnittlich für eine Bearbeitung notwendig ist. Der Fernstudent muss dann selbst herausfinden, wieviel Aufwand er eventuell noch zusätzlich für das Modul benötigt.
Die flexible Aufteilung des Teilzeitstudiums ist bei Fernstudenten sehr beliebt, da es die Möglichkeit bietet, das Studium individuell nach Verfügbarkeit der eigenen freien Zeit zu gestalten. Steht einmal mehr Zeit zur Verfügung, beispielsweise wenn die Elternzeit genutzt wird, dann kann kurzfristig auch die Studienleistung erhöht werden und somit das Studium abgekürzt werden.
Es bleibt festzuhalten, dass ein Fernstudium auch in Teilzeit einen erheblichen Aufwand erfordert. Wie hoch dieser Aufwand tatsächlich ist, kann nur in groben Spannweiten angegeben werden. Letzten Endes entscheiden der Studiengang, die persönliche Auffassungsgabe, das angestrebte Leistungsniveau und weitere nicht beeinflussbare externe Faktoren darüber, wie viel Aufwand ein Fernstudium jede Woche und in Summe erfordert.
Muss der Arbeitgeber über das Fernstudium informiert werden?
Ein Fernstudium nebenberuflich durchzuführen ist für den Arbeitnehmer eine nicht zu unterschätzende Belastung. Nicht alle Menschen sind für eine solche Doppelbelastung geschaffen, wenn sie nicht gleichzeitig im Beruf unterstützt werden. Ist die berufliche Belastung in dieser Zeit trotzdem noch sehr hoch, dann kann es im schlimmsten Fall zu Fehler während der Arbeit kommen, da die Konzentration nicht zu 100% gegeben ist. Diesen Fall will nicht nur der Arbeitnehmer verhindern, auch der Arbeitgeber hat ein natürliches Interesse daran, die volle Leistungsfähigkeit seines Arbeitnehmers nutzen zu können.
Ein Fernstudium kann vom Aufwand her ohne Probleme mit einem Nebenjob verglichen werden. Auch in diesem verbraucht der Arbeitnehmer Energie und findet weniger zeitliche Erholung als ohne Nebenjob. Entsprechend ist er dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, bei einem Nebenjob diesen zu informieren beziehungsweise die Nebenbeschäftigung genehmigen zu lassen. Trotz der Anstrengungen eines Fernstudiums besteht hier aber keine Anzeigepflicht oder Genehmigungspflicht. Den Arbeitgeber zu informieren ist eine freiwillige Entscheidung des Arbeitnehmers, welche sowohl Vorteile als auch Nachteile bereithält.
Der größte Vorteil bei der Informierung des Arbeitgebers ist natürlich, dass damit zugleich auch das Vertrauen in den Arbeitgeber bewiesen wird. Es wird eine offene Kommunikation gelebt und auch private Informationen werden ausgetauscht. Trifft der Arbeitnehmer auf ein offenes Ohr beim Arbeitgeber, dann können sich zudem zusätzliche Vorteile ergeben. Beispielsweise kann der Arbeitgeber sich finanziell an dem Fernstudium beteiligen oder dem Mitarbeiter zeitliche Freiheiten schaffen, damit das Fernstudium besser gelingt. Auch die fachliche Unterstützung von Seiten des Unternehmens kann ein weiterer Vorteil sein, wenn der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten vom Studium in Kenntnis setzt.
Ein wesentlicher Nachteil von dieser Mitteilung an den Arbeitgeber wurde bereits angeschnitten. Der Vorgesetzte weiß natürlich, dass ein Fernstudium den Arbeitnehmer stark in Anspruch nehmen wird und dieser dadurch weniger Erholung erfährt. Es entsteht die Gefahr, dass für den Zeitraum des Studiums der Arbeitnehmer nicht mehr in anspruchsvolle Tätigkeitsfelder eingesetzt wird. Auch die Flexibilität des Arbeitnehmers kann nach Meinung des Arbeitgebers vielleicht leiden und er plant diesen dann konsequenterweise nicht mehr für solche Tätigkeiten ein. Noch kritischer wird es für den Arbeitnehmer, wenn er ein Studium in einem fachfremden Bereich beginnt. Diese Entscheidung wird den Vorgesetzten annehmen lassen, dass der Arbeitnehmer sich umorientieren möchte und langfristig nicht mehr im Unternehmen arbeiten wird. In diesem Fall würde der Arbeitgeber auch nur die negativen Seiten des Fernstudiums erkennen und bei der Kenntnis davon nicht erfreut sein.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass keine Informationspflicht von Seiten des Arbeitnehmers existieren, wenn er ein Fernstudium in Teilzeit absolvieren möchte. Allerdings muss der Fernstudent selbst die Vor- und Nachteile abwägen, welche durch die Aufklärung des Vorgesetzten gegenüber resultieren können.
Wie erfolgt das nebenberufliche Studium in Teilzeit in Zeiten der Arbeitslosigkeit und was muss dabei beachtet werden?
Ähnlich wie bei einem Arbeitsverhältnis muss auch die Arbeitsagentur über eventuelle Beschäftigungen informiert werden, welche ein Empfänger von Sozialleistungen ausführt. Diese Tatsache lässt den Gedankenschluss zu, dass auch ein Fernstudium anzeigepflichtig ist. Tatsächlich ist der Fernstudent verpflichtet seine Studientätigkeit anzuzeigen, allerdings nur wenn diese in Vollzeit erfolgt. Dann steht der Fernstudent prinzipiell nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und erhält darüber hinaus auch prinzipiell Anspruch auf BAföG.
Anders verhält es sich, wenn das Fernstudium in Teilzeit ausgeführt wird. In diesem Fall ist die Studientätigkeit so zu werten, als wenn sie in der Freizeit ausgeführt würde, ähnlich wie bei einem Berufstätigen. So wie dieser das Studium nicht dem Arbeitgeber melden muss, muss der Empfänger von Sozialleistungen das Fernstudium auch nicht der zuständigen Behörde melden. Prinzipiell steht der Fernstudent dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung, wie er darüber hinaus seine Freizeit verbringt, darüber darf jeder selbst entscheiden, außer wenn mit dieser Beschäftigung Geld verdient wird. Darüber hinaus hat der Teilzeitfernstudent auch keinen Anspruch auf eine Förderung durch das BAföG und ist somit weiterhin auf die Sozialleistungen durch das Arbeitslosengeld 2 oder Hartz 4 angewiesen.
Auch im Falle der Kombination von Arbeitslosigkeit und dem Teilzeitfernstudium kann angeraten werden, dass über die positiven Folgen einer offenen Kommunikation nachgedacht wird. Dies bedeutet, dass die Aufklärung über die Studientätigkeit beim zuständigen Sachbearbeiter auch Vorteile bieten kann. In erster Linie erhält der Fernstudent hier gesicherte Informationen darüber, ob sein spezielles Fernstudium auch wirklich keine Konflikte mit den bestehenden Sozialleistungen verursacht. Zudem kann der Sachbearbeiter hier unterstützend tätig werden und eventuell bei der Suche nach dem passenden Fernstudium helfen und die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten recherchieren.
Informationen zum Teilzeit-Fernstudium an einzelnen Fernschulen:
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