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Der Hauptgrund dafür, dass sich gegenwärtig immer mehr Studierende für ein Teilzeitstudium entscheiden, ist die Möglichkeit, auf diese Weise Studium und Beruf miteinander zu vereinbaren. Während manche Studierende neben dem Studium bereits an ihrer Karriere arbeiten möchten, sind andere gezwungen, ihr Studium durch einen Nebenjob zu finanzieren. Um der steigenden Nachfrage nach einem Teilzeit-Studienmodell nachzukommen, haben sich viele neugegründete private Hochschulen darauf spezialisiert. Aber auch die altehrwürdigen staatlichen Universitäten haben sich in den vergangenen Jahren langsam auf Teilzeitstudierende eingestellt.
Aber wie lange dürfen Studierende, die im Teilzeitstudium eingeschrieben sind, überhaupt wöchentlich arbeiten? Hierbei sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst einmal gibt es keine prinzipielle Beschränkung der Arbeitszeit im berufsbegleitenden Teilzeitstudium. Das bedeutet, dass Sie auch dann, wenn Sie aufgrund einmal mehr Zeit in den Job investieren müssen, nicht einfach exmatrikuliert werden. Die Sorge, dass Sie ihr Studium nicht fortsetzen können, ist also unbegründet.
Die magische Grenze: 20 Stunden wöchentlich
Eine entscheidende Einschränkung von dieser Regelung gibt es jedoch, derer sich nebenbei Studierende bewusst sein sollten. Sie betrifft die Sozialabgaben. Nur Studierende, bei denen das Studium im Vordergrund steht, sind von diesen Abgaben (außer den Beiträgen zur Rentenversicherung) befreit. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass diese Voraussetzung dann erfüllt ist, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Studierende, die während des Semesters mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, sind deshalb auch voll sozialversicherungspflichtig. Sie müssen von ihrem Gehalt neben der Lohnsteuer und der Rentenversicherungsbeiträge auch die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung in Abhängigkeit von ihrem Gehaltsniveau in vollem Umfang zahlen.
Die magische Grenze von 20 Stunden gilt im Besonderen für die Krankenversicherung. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist die Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Hochschule – wer nicht versichert ist, kann sich nicht einschreiben. Studienanfänger bis zum 25. Lebensjahr sind dabei in der Regel noch über ihre Eltern familienversichert; hierbei fallen keine Gebühren an. Viele Teilzeitstudierende sind aber bei der Einschreibung älter und müssen sich deshalb selbst pflichtversichern. Nur dann, wenn sie neben dem Studium weniger als 20 Stunden arbeiten, können sie dabei eine vergünstigte studentische gesetzliche Krankenversicherung abschließen und jeden Monat bares Geld sparen. Allerdings besteht auch hier eine Altersgrenze, denn Mitglied der studentischen Krankenversicherung können Studierende nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs beziehungsweise bis zum 14. Fachsemester sein.
Die Ausnahmen von der Regel
Aber wie bei fast jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Während der vorlesungsfreien Zeit, den sogenannten Semesterferien, dürfen Teilzeitstudierende auch mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne die Versicherungsfreiheit zu verlieren. Auch Beschäftigungen, die von vornherein auf maximal 2 Monate befristet sind, dürfen mehr als 20 Stunden in der Woche beanspruchen. Dabei gilt jedoch zusätzlich die 26-Wochen-Regel. Diese besagt, dass insgesamt nicht mehr als 26 Wochen im Jahr einer Beschäftigung nachgegangen werden darf, die mehr als 20 Stunden pro Woche beansprucht – unabhängig davon, ob die Beschäftigungsverhältnisse befristet waren und ob der Tätigkeit während des Semesters oder in der vorlesungsfreien Zeit nachgegangen wurde. Werden diese 26 Wochen überschritten, gilt der Studierende für das entsprechende Kalenderjahr als Arbeitnehmer.
Neben diesen gesetzlichen Regelungen sollten Studieninteressierte, die sich nebenbei akademisch weiterqualifizieren und einen Hochschulabschluss erlangen möchten, die zeitliche Belastung, die das Studium mit sich bringt, nicht unterschätzen. Teilzeitstudierende dürfen offiziell maximal 50 Prozent der im Vollzeitstudium vorgesehenen Semesterwochenstunden belegen und pro Semester maximal die Hälfte der vorgesehenen Kreditpunkte (CP) erwerben. Wenn Sie Ihr Studium neben dem Beruf in einem vernünftigen Zeitrahmen abschließen möchten, sind diese 50 Prozent eine gute Richtschnur. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich das Studium immer weiter verlängert und der Abschluss nicht näher rückt. So manchem Teilzeitstudierenden geht dabei unterwegs die Puste aus.
Zeitaufwand des Teilzeitstudiums einkalkulieren
Um das zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich an die 20 Stunden-Regelung in etwa zu halten und weitere 20 Stunden in der Woche fürs Studium aufzubringen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 20 Stunden Arbeitsaufwand nicht bedeuten, dass Sie 20 Stunden in Seminaren und Vorlesungen verbringen. Denn jede Veranstaltung benötigt eine intensive Vor- und Nachbereitung, die in der Kreditierung miteingerechnet ist. Ein Credit Point bedeutet dabei einen geschätzten Arbeitsaufwand von insgesamt 30 Stunden, sodass 1 Kreditpunkt bei einer 2stündigen Veranstaltung durch die Anwesenheit erworben wird. Weitere Kreditpunkte werden durch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, aber auch durch Hausarbeiten, sonstige Studienleistungen oder die Klausurvorbereitung erworben.
Weil solche Hausarbeiten und Studienleistungen, aber auch die Anfertigung der Abschlussarbeiten sowie die Vorbereitung auf mündliche Prüfungen vor allem für die vorlesungsfreie Zeit vorgesehen sind, sollten Teilzeitstudierende auch diese Zeit nicht gänzlich für den Job reservieren.
Vorteile des Teilzeitstudiums nutzen
Als auch formal Teilzeitstudierender haben Sie viele Vorteile: Wenn Sie möchten, profitieren sie vom vergünstigten studentischen Wohnen und der vergünstigten Verpflegung und können meist auch das Semesterticket nutzen. Zudem gibt es studentische Kredite, die monatlich zur Finanzierung des Studiums ausgezahlt werden, mit sehr geringen Zinsen und komfortabler Tilgung. Durch diese Vorteile kann ein Studium in Teilzeit auch mit einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit mehr oder weniger solide finanziert werden.